Für Physios · Gründen & sichtbar werden
Deine Praxis gründen.
Und sichtbar machen.
Du möchtest als Physio selbstständig werden oder deine bestehende Praxis bekannter machen? Hier erfährst du, wie du kostenlos in unser Verzeichnis für Linz aufgenommen wirst. Unsere Checkliste begleitet dich außerdem Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit in Österreich.
Deine Praxis bei die Physios
So funktioniert die Aufnahme
die Physios ist ein unabhängiges Verzeichnis für Physiotherapie in Linz.
- Kostenlos dabei
Für deinen Eintrag zahlst du nichts. So wird deine Praxis auch ohne Werbebudget sichtbar.
- Leichter gefunden werden
Menschen, die in Linz Physiotherapie suchen, können deine Praxis und deine Schwerpunkte entdecken.
- Direkt zu deiner Website
Wir verlinken auf deine Praxiswebsite. Interessierte können sich dort genauer informieren und dich kontaktieren.
- Neue Patient:innen erreichen
Dein Profil hilft Menschen einzuschätzen, ob dein Angebot zu ihnen passt. Daraus können neue Anfragen entstehen.
Wer wird aufgenommen?
Das Verzeichnis soll öffentlich auffindbare Physiotherapeut:innen und Physiotherapiepraxen in Linz übersichtlich darstellen.
Die Aufnahme ist kostenlos.
Woher stammen die Informationen?
Wir verwenden öffentlich zugängliche berufliche Informationen oder Informationen, die uns von den jeweiligen Physiotherapeut:innen zur Verfügung gestellt wurden.
Öffentliche Quellen können beispielsweise sein:
- öffentlich zugängliche Berufsregister
- Praxiswebsites
- öffentlich zugängliche berufliche Profile
- andere öffentlich zugängliche berufliche Quellen
Wie werden Profile gereiht?
Bezahlte Platzierungen beeinflussen die Suche nicht.
Ziel der Such- und Filterfunktionen ist es, Patient:innen anhand ihrer ausgewählten Kriterien passende Angebote anzuzeigen.
Möchtest du aufgenommen werden?
Wenn du als Physiotherapeut:in in Linz tätig bist und noch nicht im Verzeichnis aufscheinst, kannst du uns deine beruflichen Informationen schicken.
Alle zehn Schritte mit Quellen und deinen Häkchen als direkter Download.
PDF herunterladenDeine persönliche Checkliste
Schritt für Schritt zum Praxisstart
Bestätige die erledigten Punkte eines Schritts und klicke auf „Weiter“. Deine Häkchen bleiben zunächst nur für diesen Besuch erhalten. Wenn du möchtest, kannst du deinen Fortschritt auf diesem Gerät speichern. Ohne JavaScript siehst du die gesamte Checkliste.
Freiwillig und nur in diesem Browser. Deine Häkchen werden nicht an uns übertragen. Du kannst die Speicherung jederzeit ausschalten oder löschen. Mehr zum Datenschutz
Pflicht · vor dem ersten Behandlungstermin
Berufsberechtigung und Registrierung klären
Du brauchst einen anerkannten Qualifikationsnachweis, die erforderlichen Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit und die nötige Handlungsfähigkeit. Bei einem ausländischen Abschluss muss zuerst die passende Anerkennung oder Nostrifikation geklärt werden.
Die Registrierung im Gesundheitsberuferegister (GBR) ist verpflichtend. Für überwiegend freiberuflich Tätige ist grundsätzlich die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) zuständig, für AK-Mitglieder die Arbeiterkammer. Stelle den Antrag vor Tätigkeitsbeginn. Bei vollständigen Unterlagen erlaubt § 15 GBRG den Beginn bereits vor der formalen Eintragung; lass dir deinen Status von der Registrierungsbehörde bestätigen.
Quellen & nächste Anlaufstellen
Pflicht · Berufssitz vor dem Start, Änderungsmeldung binnen eines Monats
Praxismodell wählen und Berufssitz melden
Eigene Praxis, Untermiete in einer Gemeinschaftspraxis oder Hausbesuche: Für eine freiberufliche Niederlassung brauchst du auch bei mobiler Arbeit einen Berufssitz in Österreich. Höchstens zwei Berufssitze sind zulässig. Melde Aufnahme beziehungsweise Änderung der freiberuflichen Tätigkeit und die Eröffnung, Verlegung oder Auflassung eines Berufssitzes innerhalb eines Monats der Registrierungsbehörde.
Physiotherapie ist ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Für die physiotherapeutische Tätigkeit selbst ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Zusätzliche Angebote außerhalb des Berufsbildes musst du gesondert prüfen. Bei einer Anstellung nebenbei klärst du zusätzlich deinen Arbeitsvertrag und mögliche Melde- oder Zustimmungspflichten.
Pflicht · vor Beginn der freiberuflichen Tätigkeit
Berufshaftpflicht abschließen
Schließe eine Berufshaftpflicht bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer ab und halte sie während der Dauer deiner Berufsberechtigung aufrecht. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 400.000 Euro je Versicherungsfall; eine jährliche Begrenzung darf das Dreifache davon nicht unterschreiten. Die Nachhaftung darf weder ausgeschlossen noch zeitlich begrenzt werden.
Prüfe im Vertrag, ob dein tatsächliches Angebot einschließlich Hausbesuchen oder besonderer Methoden gedeckt ist. Halte die Polizze als Nachweis bereit; eine Vereinsmitgliedschaft allein belegt noch keinen passenden Versicherungsschutz.
Quellen & nächste Anlaufstellen
Pflicht · passend zu Standort und Angebot vor der Nutzung
Räume, Hygiene und Ausstattung prüfen
Dein Berufssitz muss hygienisch geeignet sein. Lege Reinigung, Händehygiene, Wäsche und die sichere Nutzung und Wartung deiner Geräte fest. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die hygienischen Voraussetzungen kontrollieren. Bei Medizinprodukten sind die jeweils anwendbaren Betreiberpflichten zu prüfen.
Kläre vor einer verbindlichen Anmietung mit Gemeinde beziehungsweise Baubehörde, ob die Räume als Praxis genutzt werden dürfen und ob eine Nutzungsänderung, bauliche Bewilligung oder weitere Auflagen erforderlich sind. Baurecht und Anforderungen an Räume unterscheiden sich nach Bundesland und Nutzung. Prüfe auch Mietvertrag, Brandschutz und barrierefreien Zugang; eine pauschale Freigabe für alle Praxisräume gibt es nicht.
Pflicht · Betriebseröffnung innerhalb eines Monats anzeigen
Finanzamt informieren und Buchhaltung aufsetzen
Zeige die Betriebseröffnung dem Finanzamt Österreich innerhalb eines Monats an. Für natürliche Personen ist der Fragebogen Verf 24 vorgesehen; mit bestehendem FinanzOnline-Zugang ist der Erklärungswechsel möglich. Schätze Umsatz und Gewinn realistisch und richte deine laufenden Aufzeichnungen sowie Rücklagen für Einkommensteuer ein.
Physiotherapeutische Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit. Das macht nicht automatisch jedes Angebot steuerfrei: Kurse, Wellness, Verkauf oder andere Zusatzleistungen müssen gesondert eingeordnet werden. Kläre auch den Vorsteuerabzug und die für dich passende Gewinnermittlung mit einer Steuerberatung.
Quellen & nächste Anlaufstellen
Pflicht prüfen · bei voraussichtlicher Pflichtversicherung binnen eines Monats melden
Sozialversicherung mit der SVS klären
Freiberufliche Physiotherapeut:innen zählen grundsätzlich zu den Neuen Selbständigen. Melde die Tätigkeit bei erwarteter Überschreitung der Versicherungsgrenze innerhalb eines Monats der SVS. Die Grenze liegt 2026 bei 6.613,20 Euro jährlichen Einkünften – gemeint ist nicht der Umsatz. Auch bei gleichzeitiger Anstellung ist die selbstständige Tätigkeit gesondert zu prüfen.
Unterhalb der Grenze entsteht aus dieser Tätigkeit nicht automatisch Krankenversicherungsschutz. Kläre gegebenenfalls das Opting-in. Passe deine Prognose bei Änderungen an und plane Beitragsnachzahlungen ein. Eine Überschreitungserklärung löst Versicherungsschutz aus, der auch bei später niedrigeren Einkünften bestehen bleibt.
Quellen & nächste Anlaufstellen
Pflicht · vor beziehungsweise bei jeder Behandlung
Verordnung, Aufklärung und Abrechnung vorbereiten
Physiotherapeutische Behandlung erfolgt grundsätzlich nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung. Gesundheitsförderung sowie Primär- und Sekundärprävention darfst du innerhalb deines Kompetenzbereichs auch ohne Anordnung durchführen. Diese Ausnahme ist keine pauschale Erlaubnis für jede Therapie ohne Verordnung. Bei Warnzeichen und Komplikationen musst du ärztliche Hilfe veranlassen.
Informiere Patient:innen verständlich über den geplanten Ablauf, die Kosten, die voraussichtliche Kostenübernahme und deine Berufshaftpflicht; kläre die Einwilligung zur Behandlung. Lege Honorare und Terminabsagen transparent fest. Ohne Direktabrechnung mit einem Kostenträger ist nach der Leistung eine Rechnung auszustellen.
Ein Kassenvertrag entsteht nicht durch die Berufsregistrierung. Für Wahltherapie, Vertragstherapie, Rechnungsangaben und gegebenenfalls elektronische Einreichung klärst du die aktuellen Vorgaben mit dem jeweiligen Versicherungsträger. Versprich keine bestimmte Erstattung.
Quellen & nächste Anlaufstellen
Pflicht · vor dem ersten Erfassen von Patientendaten
Dokumentation und Datenschutz einrichten
Dokumentiere deine Maßnahmen nachvollziehbar. Freiberufliche Behandlungsdokumentation ist zehn Jahre aufzubewahren, auch nach Ende der Berufstätigkeit; danach ist sie unwiederbringlich zu vernichten. Plane auch Einsicht und die erste kostenlose Kopie für Patient:innen ein. Es gelten die berufliche Verschwiegenheit und die gesetzlichen Ausnahmen, etwa bestimmte Anzeigepflichten.
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Lege Rechtsgrundlagen, Patienteninformation, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Zugriffsrechte, sichere Übermittlung, Backups und Löschfristen fest. Schließe nötige Auftragsverarbeitungsverträge, etwa mit Softwareanbietern. Prüfe zusätzliche Pflichten abhängig von Art und Umfang der Verarbeitung, statt pauschal für jede Einzelpraxis einen Datenschutzbeauftragten anzunehmen.
Quellen & nächste Anlaufstellen
Pflicht · ab der ersten Zahlung; Registrierkasse abhängig vom Umsatz
Zahlungen und Belege rechtssicher organisieren
Bei Barzahlung gilt grundsätzlich ab dem ersten Umsatz die Belegerteilungspflicht. Prüfe eine Registrierkasse bei den Umsatzgrenzen von 15.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 7.500 Euro Barumsatz pro Betrieb; beide Voraussetzungen müssen vorliegen. Kartenzahlungen zählen für diese Regel grundsätzlich ebenfalls zu den Barumsätzen, gewöhnliche Banküberweisungen nicht.
Kläre den genauen Beginn der Kassenpflicht und bei Hausbesuchen die Erleichterungen für mobile Umsätze. Bewahre Belegdurchschriften beziehungsweise elektronische Belege grundsätzlich sieben Jahre auf; bei anhängigen Verfahren können längere Fristen gelten. Diese steuerliche Frist ist von der zehnjährigen Behandlungsdokumentation zu unterscheiden.
Quellen & nächste Anlaufstellen
Pflicht · während der gesamten Berufsausübung
Laufende Pflichten im Kalender vormerken
Die GBR-Registrierung gilt fünf Jahre und muss rechtzeitig verlängert werden. Plane außerdem mindestens 60 Stunden Fortbildung innerhalb von fünf Jahren ein und bewahre Nachweise über Inhalt und Dauer auf. Halte Versicherungsdeckung und Registerdaten aktuell.
Werbung muss sachlich und wahr sein; unzulässig sind unsachliche oder unwahre Berufswerbung und Provisionen für Patientenzuweisungen. Wenn du eine Website betreibst, prüfe Impressum, Datenschutz und die dort eingesetzten Dienste. Wenn du Personal beschäftigst, sind Anmeldung vor Arbeitsantritt sowie weitere Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.
Bestätige alle Punkte, um weiterzugehen.
Alle Schritte bestätigt
Du hast deine Checkliste durchgearbeitet. Behalte deine laufenden Pflichten im Blick und kläre offene Einzelfragen mit den zuständigen Stellen. Deine Bestätigungen sind eine persönliche Arbeitshilfe und keine behördliche Freigabe.
Als Nächstes
Was wir gern vorher gewusst hätten
Hier ergänzen wir unsere persönlichen Tipps. Geplant sind Erfahrungen zur ersten Praxismiete, zur notwendigen Grundausstattung, zur Honorarkalkulation und zu den ersten Wochen mit eigenen Patient:innen.
Dieser Teil ist noch offen. Er wird praktische Empfehlungen enthalten, getrennt von den gesetzlichen Pflichten oben.
Deine Praxis sichtbar machen
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